- Projektförderung
- Stipendien
- Arbeitsstipendien der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
- Thüringer Landesstipendium für Bildende Kunst
- Thüringer Literaturstipendium "Harald Gerlach"
- Jahresstipendium Medienkunst/Bewegtbild
- Jahresstipendium Musik
- Jahresstipendium Tanz/Theater
- Stipendium für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche
- Bibliotheksstipendium
- Residenzstipendium im Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop
- Häufige Fragen
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Arbeitsstipendien der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Arbeitsstipendien an professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstler:innen, die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben oder deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt für ein hervorragendes künstlerisches Vorhaben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes Arbeitsvorhaben. Ein Stipendium wird für die Dauer von drei oder sechs Monaten in Höhe von 1.000 Euro pro Monat gewährt.
Die Bewerbung ist nur für einen Zeitraum möglich – drei oder sechs Monate. Bei Ablehnung einer Bewerbung erfolgt keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren für andere Zeiträume. Ein Stipendium wird jeweils für eine Person gewährt. Vorhaben in denen mehrere Personen involviert sind, werden als Projektförderung beantragt.
Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn
- im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch genommen wird,
- das Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung erbracht wird.
In folgenden künstlerischen Bereichen werden Stipendien vergeben:
Im Bereich Bildende Kunst fördert die Kulturstiftung Thüringen professionell arbeitende Künstler:innen aller Disziplinen, deren künstlerische Arbeit und/oder die experimentelle Entwicklung neuer Formate.
Die Bewerbung ist für zwei Zeiträume möglich: drei Monate oder sechs Monate.
In der Regel werden pro Förderjahr drei Stipendien für drei Monate und zwei Stipendien für sechs Monate vergeben. Bei Ablehnung einer Bewerbung erfolgt keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren für andere Zeiträume. Neben regulären Arbeitsstipendien vergibt die Kulturstiftung Thüringen gemeinsam mit der SV SparkassenVersicherung jährlich zwei Thüringer Landesstipendien für Bildende Kunst als Jahresstipendien.
Für die Bewerbung erforderlich sind:
- Kurzvorstellung des Bewerbers, max. 500 Zeichen
- Kurzvorstellung des Vorhabens, max. 500 Zeichen
- Beschreibung des Vorhabens, max. 3600 Zeichen
- Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium und Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (z. B. Ausstellungen, Publikationen, Sammlungen), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten
- Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken und ggf. Verlinkungen zu Arbeitsproben und/oder Skizzen des geplanten Vorhabens, als PDF, max. 10 DIN-A-4-Seiten im Querformat
- Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, aktuelle Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung), Bei Bewerber:innen mit Wohnort außerhalb Thüringens: Darstellung des besonderen Thüringenbezuges des Vorhabens (max. 1 Normseite)
- Nachweis über berufliche Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden)
Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter "Häufige Fragen".
Die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur vom 15.11.2021 ist zu beachten.
Im Bereich Literatur fördert die Kulturstiftung Thüringen professionell arbeitende Autor:innen aller literarischer Genres, ausgenommen wissenschaftliche und journalistische Arbeiten sowie Sachtexte, deren künstlerische Arbeit und/oder die experimentelle Entwicklung neuer Formate.
Die Bewerbung ist für zwei Zeiträume möglich: drei Monate oder sechs Monate. In der Regel werden pro Förderjahr drei Stipendien für drei Monate und zwei Stipendien für sechs Monate vergeben. Bei Ablehnung einer Bewerbung erfolgt keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren für andere Zeiträume. Neben regulären Arbeitsstipendien vergibt die Kulturstiftung Thüringen jährlich ein Thüringer Literaturstipendium „Harald Gerlach“ als Jahresstipendium.
Für die Bewerbung erforderlich sind:
- Kurzvorstellung des Bewerbers, max. 500 Zeichen
- Kurzvorstellung des Vorhabens, max. 500 Zeichen
- Beschreibung des Vorhabens, max. 3600 Zeichen
- Textprobe des geplanten Vorhabens, max. 10 Normseiten als PDF oder
Auszug aus einem bereits erschienen Werk, max. 10 Normseiten als PDF - Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium und Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (inkl. Bibliografie mit Verlagsangabe), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten
- Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, aktuelle Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung). Bei Bewerber:innen mit Wohnort außerhalb Thüringens: Darstellung des besonderen Thüringenbezuges des Vorhabens (max. 1 Normseite)
- Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden)
Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter "Häufige Fragen".
Die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur vom 15.11.2021 ist zu beachten.
Im Bereich Medienkunst/Bewegtbild fördert die Kulturstiftung Thüringen professionell arbeitende Medienkünstler:innen, Hörspielautor:innen sowie Filmschaffende der Bereiche Animations-, Dokumentar-, Kinder- und Jugend- sowie Kurz- und Spielfilm, deren künstlerische Arbeit, die Erarbeitung neuer Ideen und/oder die experimentelle Entwicklung neuer Formate.
Die Bewerbung ist für zwei Zeiträume möglich: drei Monate oder sechs Monate.
In der Regel werden pro Förderjahr drei Stipendien für drei Monate und zwei Stipendien für sechs Monate vergeben. Bei Ablehnung einer Bewerbung erfolgt keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren für andere Zeiträume. Neben regulären Arbeitsstipendien vergibt die Kulturstiftung Thüringen ein Jahresstipendium im Bereich Medienkunst/Bewegtbild.
Für die Bewerbung erforderlich sind:
- Kurzvorstellung des Bewerbers, max. 500 Zeichen
- Kurzvorstellung des Vorhabens, max. 500 Zeichen
- Beschreibung des Vorhabens, max. 3600 Zeichen
- Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium bzw. zur Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Ausstellungen, Publikationen und Veröffentlichungen, Sammlungen, Gastspiele, Festivalteilnahmen, als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten
- Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken, ggf. Verlinkungen zu Arbeitsproben und/oder Skizzen des geplanten Vorhabens , als PDF, max. 10 DIN-A-4-Seiten möglichst im Querformat
- Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, der aktuellen Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung). Bei Bewerber:innen mit Wohnort außerhalb Thüringens: Darstellung des besonderen Thüringenbezuges des Vorhabens (max. 1 Normseite)
- Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden)
Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter "Häufige Fragen".
Die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur vom 15.11.2021 ist zu beachten.
Im Bereich Musik fördert die Kulturstiftung Thüringen professionell arbeitende Musiker:innen und Komponist:innen aller Genres der zeitgenössischen Musik, deren künstlerische Arbeit und/oder die experimentelle Entwicklung neuer Formate.
Die Bewerbung ist für zwei Zeiträume möglich: drei Monate oder sechs Monate.
In der Regel werden pro Förderjahr drei Stipendien für drei Monate und zwei Stipendien für sechs Monate vergeben. Bei Ablehnung einer Bewerbung erfolgt keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren für andere Zeiträume. Neben regulären Arbeitsstipendien vergibt die Kulturstiftung Thüringen ein Jahresstipendium Bereich Musik. Kinder und Jugendlich haben die Möglichkeit sich auf eines von sechs Stipendien für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche zu bewerben.
Für die Bewerbung erforderlich sind:
- Kurzvorstellung des Bewerbers, max. 500 Zeichen
- Kurzvorstellung des Vorhabens, max. 500 Zeichen
- Beschreibung des Vorhabens, max. 3600 Zeichen
- Tabellarischer Lebenslauf Angaben zum Studium bzw. zur Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Veröffentlichungen, Gastspiele, Festivalteilnahmen), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten,
- Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken und ggf. Verlinkungen zu Arbeitsproben, als PDF, max. 10 DIN-A-4-Seiten möglichst im Querformat,
- Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, der aktuellen Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung). Bei Bewerber:innen mit Wohnort außerhalb Thüringens: Darstellung des besonderen Thüringenbezuges des Vorhabens (max. 1 Normseite)
- Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden)
Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter "Häufige Fragen".
Die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur vom 15.11.2021 ist zu beachten.
Im Bereich Tanz/Theater fördert die Kulturstiftung Thüringen professionell arbeitende darstellende Künstler:innen wie Schauspieler:innen, Tänzer:innen, Puppenspieler:innen, sowie Regiseur:innen, Choreograph:innen und Szenograph:innen, deren künstlerische Arbeit und/oder die experimentelle Entwicklung neuer Formate.
Die Bewerbung ist für zwei Zeiträume möglich: drei Monate oder sechs Monate.
In der Regel werden pro Förderjahr drei Stipendien für drei Monate und zwei Stipendien für sechs Monate vergeben. Bei Ablehnung einer Bewerbung erfolgt keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren für andere Zeiträume. Neben regulären Arbeitsstipendien vergibt die Kulturstiftung Thüringen ein Jahresstipendium im Bereich Tanz/Theater.
Für die Bewerbung erforderlich sind:
- Kurzvorstellung des Bewerbers, max. 500 Zeichen
- Kurzvorstellung des Vorhabens, max. 500 Zeichen
- Beschreibung des Vorhabens, max. 3600 Zeichen
- Tabellarischer Lebenslauf Angaben zum Studium bzw. zur Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Veröffentlichungen, Gastspiele, Festivalteilnahmen), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten
- Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken und ggf. Verlinkungen zu Arbeitsproben und/oder Skizzen des geplanten Vorhabens, als PDF, max. 10 DIN-A-4-Seiten möglichst im Querformat
- Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, der aktuellen Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung). Bei Bewerber:innen mit Wohnort außerhalb Thüringens: Darstellung des besonderen Thüringenbezuges des Vorhabens (max. 1 Normseite)
- Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden)
Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter "Häufige Fragen".
Die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur vom 15.11.2021 ist zu beachten.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter "Häufige Fragen".
Die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur vom 15.11.2021 ist zu beachten.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Anträge zur Stipendienförderung sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.
Hinweise zum Datenschutz: Die Antragsteller:innen erklären sich mit der Antragstellung einverstanden, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens die erforderlichen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Anschrift u. a.) und die erforderlichen Angaben zum künstlerischen Vorhaben erfasst und an die Betreiber des Online-Portals (Optimy) und an die am Auswahlverfahren Beteiligten weitergegeben werden können. Mit Bewilligung erklärt sich der/die Stipendiatin mit der Bekanntgabe des Namens und Projekttitels durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einverstanden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Werkes durch die Kulturstiftung Thüringen besteht nicht. Die Bestimmungen des geltenden Landesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und des übrigen geltenden Datenschutzrechts sind für alle an der Abwicklung des Verfahrens beteiligten Personen und Stellen verbindlich. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.
Stand: 18.06.2026