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Antragsfrist für 2026 vom 01. Juli bis zum 01. Oktober 2025 über das → Online-Portal

Stipendien der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Stipendien an professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstler:innen, die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben oder deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.
Ein Stipendium wird jeweils für eine Person gewährt. Pro Person kann für das gleiche Förderjahr nur ein Stipendium bei der Kulturstiftung Thüringen gewährt werden.

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt für eine hervorragende künstlerische Einzelleistung. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes neues Arbeitsvorhaben. Ein Stipendium wird für die Dauer von ein bis zwölf Monaten in Höhe von 1.000 Euro pro Monat gewährt.

Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn

  • für dasselbe Vorhaben ein anderes Stipendium zeitlich vor dem Stipendium der Kulturstiftung Thüringen gewährt wurde,
  • im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch genommen wird,
  • das Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung erbracht wird.

In folgenden künstlerischen Bereichen werden Stipendien vergeben:

Bildende Kunst

Mit einem Stipendium im Bereich Bildende Kunst fördert die Kulturstiftung Thüringen professionell arbeitende Künstler:innen aller Gattungen, deren künstlerische Arbeit und die Entwicklung neuer Ideen.
Künstlergruppen und Institutionen haben die Möglichkeit sich für Projektförderung zu bewerben.

Neben regulären Arbeitsstipendien vergibt die Kulturstiftung Thüringen gemeinsam mit der SV SparkassenVersicherung jährlich zwei Thüringer Landesstipendien für Bildende Kunst.

Für die Bewerbung erforderlich sind:

  • Beschreibung des Vorhabens, max. 2 Normseiten,
  • Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium bzw. zur Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Ausstellungen, Publikationen, Sammlungen), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten,
  • Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken, als PDF, max. 10 DIN-A-4-Seiten im Querformat,
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, der aktuellen Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung),
  • Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden).

Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.

Darstellende Kunst (Tanz/Theater)

Mit einem Stipendium im Bereich Darstellende Kunst (Tanz/Theater) fördert die Kulturstiftung Thüringen professionell arbeitende darstellende Künstler:innen wie Schauspieler:innen, Tänzer:innen, Puppenspieler:innen, Regiseur:innen oder Choreograph:innen, deren künstlerische Arbeit und die Entwicklung neuer Formate.

Künstlergruppen und Institutionen haben die Möglichkeit sich für Projektförderung zu bewerben.

Für die Bewerbung erforderlich sind:

  • Beschreibung des Vorhabens, max. 2 Normseiten,
  • Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium bzw. zur Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Publikationen, Gastspiele, Festivalteilnahmen), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten,
  • Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken, als PDF, max. 10 DIN-A-4-Seiten im Querformat,
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, der aktuellen Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung),
  • Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden).

Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.

Literatur

Mit einem Stipendium im Bereich Literatur fördert die Kulturstiftung Thüringen professionell arbeitende Autor:innen aller künstlerischen Gattungen deren künstlerische Arbeit und die Entwicklung neuer Formate. Journalistische und historische sowie wissenschaftliche Arbeiten werden nicht gefördert.

Künstlergruppen und Institutionen haben die Möglichkeit sich für Projektförderung zu bewerben.

 

Für die Bewerbung erforderlich sind:

  • Beschreibung des Vorhabens, max. 2 Normseiten,
  • Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium bzw. zur Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Bibliografie mit Verlagsangabe), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten,
  • Textprobe des geplanten Vorhabens, max. 10 Normseiten oder
    Auszug aus einem bereits erschienen Werk, max. 10 Normseiten,
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, der aktuellen Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung),
  • Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden).

Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.

Neben regulären Arbeitsstipendien vergibt die Kulturstiftung Thüringen jährlich das Thüringer Literaturstipendium Harald Gerlach.

Medienkunst und Bewegtbild (vormals Film/Video)

Mit einem Stipendium im Bereich Medienkunst und Bewegtbild (vormals Film/Video) fördert die Kulturstiftung Thüringen professionell arbeitende Medien-Künstler:innen, Hörspielautor:innen sowie Filmschaffende der Bereiche Animations-, Dokumentar-, Kinder- und Jugend- sowie Kurz- und Spielfilm, deren künstlerische Arbeit, die Erarbeitung neuer Ideen sowie die Entwicklung neuer Formate.

Künstlergruppen und Institutionen haben die Möglichkeit sich für Projektförderung zu bewerben.

Für die Bewerbung erforderlich sind:

  • Beschreibung des Vorhabens, max. 2 Normseiten,
  • Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium bzw. zur Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Ausstellungen, Publikationen, Sammlungen, Gastspiele, Festivalteilnahmen, als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten,
  • Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken, als PDF, max. 10 DIN-A-4-Seiten im Querformat,
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen(z. B. Scan des Personalausweises, der aktuellen Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung),
  • Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden).

Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.

Musik

Mit einem Stipendium im Bereich Musik fördert die Kulturstiftung Thüringen professionell arbeitende Musiker:innen im Bereich zeitgenössischer Musik aller Gattungen, deren künstlerische Arbeit und die Entwicklung neuer Formate.

Künstlergruppen und Institutionen haben die Möglichkeit sich für Projektförderung zu bewerben.

Für die Bewerbung erforderlich sind:

  • Beschreibung des Vorhabens, max. 2 Normseiten,
  • Tabellarischer Lebenslauf Angaben zum Studium bzw. zur Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Veröffentlichungen, Gastspiele, Festivalteilnahmen), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten,
  • Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken, als PDF, max. 10 DIN-A-4-Seiten im Querformat,
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, aktuelle Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung),
  • Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden).

Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.

Neben regulären Arbeitsstipendien vergibt die Kulturstiftung Thüringen jährlich Förderstipendien für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche.

Die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur vom 15.11.2021 ist zu beachten.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie in unserem Förderglossar.

Anträge zur Stipendienförderung sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.

Hinweise zum Datenschutz: Die Antragsteller:innen erklären sich mit der Antragstellung einverstanden, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens die erforderlichen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Anschrift u. a.) und die erforderlichen Angaben zum künstlerischen Vorhaben erfasst und den Betreiber des Online-Portals (Optimy) und den am Auswahlverfahren Beteiligten weitergegeben werden können. Mit Bewilligung erklärt sich der Projektträger mit der Bekanntgabe des Namens durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einverstanden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Werkes durch die Kulturstiftung Thüringen besteht nicht. Die Bestimmungen des geltenden Landesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und des übrigen geltenden Datenschutzrechts sind für alle an der Abwicklung des Verfahrens beteiligten Personen und Stellen verbindlich. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

Stand: 17. Juni 2025