Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen wird im Jahr 2023 Fördermittel für Arbeitsstipendien im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur in Thüringen vergeben. Kulturschaffende aus allen künstlerischen Sparten (Bildenden Kunst, Darstellenden Kunst, Literatur, Musik und Film/Video) sind aufgerufen, sich bis zum 01. Oktober 2022 um Fördermittel der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zu bewerben.
Stipendien werden für die Dauer von drei bis zwölf Monaten in Höhe von bis zu 1.000,00 €/Monat sowohl im Inland, als auch im Ausland gewährt. Die Vergabe von Stipendien erfolgt für hervorragende künstlerische Einzelleistungen.
Stipendien können grundsätzlich freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler erhalten, die ihren Schaffensmittelpunkt oder den ersten Wohnsitz in Thüringen haben oder deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.
Die Vergabe von Stipendien erfolgt für hervorragende künstlerische Einzelleistungen; es soll hierdurch insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden. Arbeitsstipendien können auch für Arbeitsaufenthalte außerhalb des Wohnsitzes (In- und Ausland) verwendet werden. Hierzu können gesonderte Ausschreibungen erfolgen.
Grundsätzlich nicht gefördert wird die Anfertigung von (Abschluss-) Arbeiten, die im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung zu erbringen sind.
Das Kuratorium wird voraussichtlich im Dezember 2022 über die Förderanträge für das Jahr 2023 beraten.
Bewerbungen für das Jahr 2023 können ausschließlich unter Verwendung des Online-Antragsformulars bis zum 01. Oktober 2022 eingereicht werden.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen. Den Ausschreibungstext, das Antragsformular, die Förderrichtlinie der Kulturstiftung und die „Checkliste für Antragsteller/innen (Stipendien)“ finden Sie im Internet unter: www.kulturstiftung-thueringen.de.
Hinweise:
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Stand: 05.07.2022
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