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Beginn der Antragsfrist für die Bewerbung der Förderung
für 2024 ab 01.07.2023 bis zum 01. Oktober 2023

Thüringer Literaturstipendium „Harald Gerlach“

Das Thüringer Literaturstipendium „Harald Gerlach“ wird von der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen im Rahmen der Autorenförderung vergeben. Es richtet sich an Autor:innen, denen die Möglichkeit gegeben werden soll, über einen längeren Zeitraum intensiv an einem aktuellen Vorhaben zu arbeiten. Das Stipendium wird für ein Jahr vergeben und ist mit 12.000,00 € dotiert.

 Die Voraussetzungen sind:

  • Ein literarisch hochrangiges Projekt, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
  • Das Projekt lässt sich einer der Kategorien Prosa, Lyrik oder Dramatik zuordnen.
  • Geburtsort oder der erste Wohnsitz der Autor:in ist in Thüringen oder das Vorhaben weist einen deutlichen Thüringenbezug auf.
  • Bisher mindestens eine Veröffentlichung!

Das Literaturstipendium beinhaltet:

  • Förderhöhe von 1.000,00 € pro Monat.
  • Förderdauer von einem Jahr.
  • Das Stipendium ist nicht teilbar.

Das Stipendium wird nach folgendem Verfahren vergeben:

  • Das Kuratorium wird voraussichtlich im Dezember 2023 über die Förderanträge für das Jahr 2024 beraten.
  • Bewerbungen für das Jahr 2024 können über das Online - Antragsformulars der Homepage vom 01. Juli 2023 bis 01. Oktober 2023 eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Verzeichnis der bisherigen Veröffentlichungen mit Verlagsangabe
  • Angabe über gleichzeitige Anträge bei anderen fördernden Stellen
  • Angabe über die Dauer und den Zeitraum des Vorhabens
  • Exposé / Projektbeschreibung von maximal zwei DIN-A4-Seiten Umfang
  • Manuskriptprobe von nicht mehr als zehn Seiten

Eine Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie zusätzlich auf unserer Website in der „Checkliste für Antragsteller:innen (Stipendien)“.

Hinweise:

  • Alle Angaben dienen ausschließlich der Antragsbearbeitung.
  • Im Förderungsfall erklären sich die Stipendiat:innen mit der Bekanntgabe ihres Namens durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einverstanden. Die von der Kulturstiftung geplanten Veröffentlichungsorte werden den Stipendiaten:innen schriftlich durch die Kulturstiftung mitgeteilt in Form einer datenschutzrechtlich konformen Einwilligungserklärung.
  • Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Stellung einer Arbeitsunterkunft.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung des Werkes durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Eingereichte Materialien werden von der Stiftung sorgfältig behandelt. Eine Haftung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen ist ausgeschlossen.

Stand: 14.06.2023