Beginn der Antragsfrist für die Bewerbung der Förderung
für 2025 ab 01.07.2024 bis zum 01. Oktober 2024
Thüringer Landesstipendium für Bildende Kunst in Kooperation mit der SV SparkassenVersicherung
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen und die Kulturförderung der SV SparkassenVersicherung bieten Bildenden Künstler:innen in Thüringen die Möglichkeit, sich für ein Stipendium für 2025 zu bewerben.
Bei den gemeinsam von der Kulturförderung der SV SparkassenVersicherung und der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen unterstützten Stipendien handelt es sich jeweils um Förderstipendien für die Dauer von zwölf Monaten. Es werden zwei Stipendien in Höhe von 10.000,00 € vergeben. Die Arbeitsergebnisse der Stipendiaten werden im Folgejahr ausgestellt. Zu dieser Ausstellung erscheint eine Publikation.
Die Landesstipendien beschränken sich auf Künstler:innen, die ihren Hauptwohnsitz (Stichtag 01.07.2024) im Freistaat Thüringen haben.
Bewerber:innen müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studiengang spätestens am 01.07.2024 abgeschlossen haben. Hierüber ist ein schriftlicher Nachweis zu erbringen.
Anträge für Projekte sind ausschließlich über das Online-Antragsportal der Homepage bis zum 1. Oktober 2024 einzureichen. Künstler:innen, die bereits ein Stipendium, welches durch die Thüringer Staatskanzlei in Kooperation mit der SV SparkassenVersicherung gefördert wurde, erhielten, dürfen sich nicht ein zweites Mal bewerben. Für diese Künstler:innen besteht jedoch die Möglichkeit, sich für ein Stipendium, welches ausschließlich von der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen gefördert wird, zu bewerben.
Grundlage für die Vergabe der Landesstipendien ist ein Arbeitskonzept, das den Aspekt einer künstlerischen Weiterentwicklung ausweist. Weitere Kriterien für die Entscheidung des Kuratoriums der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen in Zusammenarbeit mit einem Vertreter der SV SparkassenVersicherung, sind u.a. die bisherige künstlerische Arbeit, Originalität, Kreativität, Innovation und künstlerische Eigenständigkeit der Werke.
Damit das Kuratorium in Zusammenarbeit mit einem Vertreter der Kulturförderung der SV SparkassenVersicherung eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, werden Bewerber:innen gebeten, die geforderten Unterlagen vollständig einzureichen. Einzureichen ist eine Beschreibung des Arbeitsvorhabens, das neben der künstlerischen Weiterentwicklung eine inhaltliche Auseinandersetzung mit einem bisher nicht in Angriff genommenen bzw. nicht realisierten Thema oder Interesse ausweist. Das Arbeitsvorhaben sollte im vorgegebenen Zeitraum abgeschlossen werden können.
Dokumentierendes Material der bisherigen künstlerischen Tätigkeit wird ausschließlich in digitaler Form angenommen. Der Inhalt darf 20 Fotos oder Ähnliches (einzeln beschriftet mit Angabe des Titels, Größe, Technik, Material und Entstehungsjahr) nicht überschreiten.
In begründeten Ausnahmefällen ist, nach Absprache, eine andere Form zulässig. Die in diesen Ausnahmefällen einzureichenden Mappen/Ordner sind von außen deutlich mit Ihrem Namen und dem Arbeitstitel zu beschriften. Loseblattsammlungen werden nicht berücksichtigt.
Sollten Sie Kataloge vorlegen wollen, bitten wir Sie, deren Anzahl auf fünf Exemplare zu beschränken. In Ausnahmefällen ist die Abgabe von Video- und Filmmaterial auf CD-Rom/DVD in Kurzfassung mit einer Länge von maximal drei Minuten möglich.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Biographie bzw. die Darstellung Ihres Lebenslaufs bei.
Anträge für ein Landesstipendium sind ausschließlich unter Verwendung des Online – Antragsformulars auf der Homepage bis zum 1. Oktober 2024 (Einsendeschluss) einzureichen.
Eine Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie zusätzlich auf unserer Website in der „Checkliste für Antragsteller:innen (Stipendien)“.
Hinweise:
- Alle Angaben dienen ausschließlich der Antragsbearbeitung.
- Im Förderungsfall erklärt sich die Stipendiat:innen mit der Bekanntgabe des eigenen Namens durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einverstanden. Die von der Kulturstiftung geplanten Veröffentlichungsorte werden den Stipendiaten:innen schriftlich durch die Kulturstiftung mitgeteilt in Form einer datenschutzrechtlich konformen Einwilligungserklärung.
- Die Stipendiat:innen erklären sich weiter damit einverstanden, dass die SV SparkassenVersicherung Informationen, Bilder und Daten zum geförderten Stipendium in Printmedien sowie in den internen und externen Onlinemedien verwenden darf, um das Stipendium im und für das Unternehmen darzustellen (z. B. Social Media, SV Online, Internet).
- Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis. Es besteht kein Anspruch auf die Stellung einer Arbeitsunterkunft.
- Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung des Werkes durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
- Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen werden bei der Antragsbearbeitung nicht berücksichtigt.
- Rücksendungen eingereichter Unterlagen erfolgen nur gegen die Mitsendung eines frankierten und beschrifteten Umschlags bzw. Kartons.
Eingereichte Materialien werden von der Stiftung sorgfältig behandelt. Eine Haftung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen ist ausgeschlossen.
Stand: 25.03.2024