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Antragsfrist für 2026 vom 01. Juli bis zum 01. Oktober 2025 über das → Online-Portal

Thüringer Landesstipendium für Bildende Kunst in Kooperation mit der SV SparkassenVersicherung

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt in Kooperation mit der SV SparkassenVersicherung jährlich zwei Landesstipendien im Bereich Bildende Kunst.

Das Landesstipendium für Bildende Kunst richtet sich an professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstler:innen, die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben. Ein Stipendium wird jeweils für eine Person gewährt. Pro Person kann für das gleiche Förderjahr nur ein Stipendium bei der Kulturstiftung Thüringen gewährt werden.

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt für ein besonders herausragendes künstlerisches Vorhaben, das sich durch außergewöhnliche Qualität und Eigenständigkeit auszeichnet.  Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes neues Arbeitsvorhaben im Bereich der zeitgenössischen Bildende Kunst. Dieses kann alle künstlerischen Gattungen (wie Malerei, Grafik, Bildhauerei, und Video-/Medienkunst) umfassen.

Das Landesstipendium wird für die Dauer von zwölf Monaten ausgereicht und ist mit 10.000 Euro dotiert. Es kann für eine Person nur einmalig vergeben werden. Ein Bestandteil der Förderung ist die öffentliche Präsentation der Arbeitsergebnisse im Rahmen der „StipVisite - Ausstellung der Thüringer Landesstipendiaten für Bildende Kunst“ im Folgejahr, sowie ein Katalog. Pro Person kann für das gleiche Förderjahr nur ein Stipendium bei der Kulturstiftung Thüringen gewährt werden.

Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn

  • für dasselbe Vorhaben ein anderes Stipendium zeitlich vor dem Stipendium der Kulturstiftung Thüringen gewährt wurde
  • im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch genommen wird
  • das zuletzt berufsqualifizierende Studium oder eine berufsqualifizierende Ausbildung weniger als 12 Monate zum Beginn des Bewilligungszeitraumes 01.01. zurückliegt.
  • die/der Bewerber:in zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Hochschule immatrikuliert ist oder das Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung erbracht wird.

Das Stipendium unterliegt folgenden Mitwirkungspflichten:

  • Vorlage eines Zwischenberichts nach sechs Monaten
  • Mitwirkung an der StipVisite- Ausstellung der Thüringer Landesstipendien für Bildende Kunst und deren Begleitprogramm
  • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Videoblog)
  • Präsentation auf der Kunstmesse artthuer im Stand der Kulturstiftung Thüringen

Für die Bewerbung erforderlich sind:

  • Beschreibung des Vorhabens, max. 2 Normseiten,
  • Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium und Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (z. B. Ausstellungen, Publikationen, Sammlungen), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten,
  • Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken, als PDF, max. 10 DIN-A-4-Seiten im Querformat,
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, aktuelle Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung),
  • Nachweis über berufliche Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden).

Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie in unserem Förderglossar.

Die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur vom 15.11.2021 ist zu beachten.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.

Anträge zur Stipendienförderung sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.

Hinweise zum Datenschutz: Die Antragsteller:innen erklären sich mit der Antragstellung einverstanden, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens die erforderlichen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Anschrift u. a.) und die erforderlichen Angaben zum künstlerischen Vorhaben erfasst und den Betreiber des Online-Portals (Optimy) und den am Auswahlverfahren Beteiligten weitergegeben werden können. Mit Bewilligung erklärt sich der/die Stipendiat:in mit der Bekanntgabe des Namens durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einverstanden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Werkes durch die Kulturstiftung Thüringen besteht nicht. Die Bestimmungen des geltenden Landesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und des übrigen geltenden Datenschutzrechts sind für alle an der Abwicklung des Verfahrens beteiligten Personen und Stellen verbindlich. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

Stand: 13. Juni 2025