Antragsfrist Bewerbung Förderung für 2023
01.10.2022 | 23:59 Uhr

Förderstipendium für hochbegabte Kinder und Jugendliche im Bereich Musik

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen fördert im Jahr 2023 besonders hochbegabte Kinder und Jugendliche im Bereich Musik.

Bewerbungsvoraussetzungen für ein Förderstipendium:

  • (erster) Wohnsitz in Thüringen
  • Höchstalter 18 Jahre, höchstens jedoch bis zur Aufnahme eines Musikstudiums
  • herausragende Wettbewerbserfolge (z.B. bei „Jugend musiziert“)

Die Bewerbung muss Angaben zum/r Antragsteller/in und eine detaillierte Ausbildungs- und Werdegangsbeschreibung enthalten. Der Bewerbung ist zudem eine Befürwortung des/r Lehrers/in beizufügen. Der/die Antragsteller/in soll mitteilen, ob er/sie für den beantragten Förderzeitraum ein anderweitiges Stipendium beantragt hat bzw. erhält. Der Bewerbung sind Abdrucke der aktuellen Wettbewerbserfolge anzuhängen. Außerdem ist das Formular „Antrag auf Förderung eines Stipendiums“ auszufüllen und beizulegen.

Es werden bis zu sechs Stipendien pro Jahr vergeben. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 250,00 Euro. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch eine Jury.

Bewerbungen für das Jahr 2023 können ausschließlich unter Verwendung des Online-Antragsformulars bis zum 01. Oktober 2022 eingereicht werden.

Eine Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie zusätzlich auf unserer Website in der „Checkliste für Antragsteller/innen (Stipendien)“.

Hinweise:

  • Alle Angaben dienen ausschließlich der Antragsbearbeitung.
  • Im Förderungsfall erklärt sich der/die Stipendiat/in mit der Bekanntgabe seines/ihres Namens durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einverstanden. Die von der Kulturstiftung geplanten Veröffentlichungsorte werden der/dem Stipendiaten/in schriftlich durch die Kulturstiftung mitgeteilt in Form einer datenschutzrechtlich konformen Einwilligungserklärung.
  • Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Stellung einer Arbeitsunterkunft.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung des Werkes durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
  • Rücksendungen eingereichter Unterlagen erfolgen nur gegen die Mitsendung eines frankierten und beschrifteten Umschlags bzw. Kartons.

Eingereichte Materialien werden von der Stiftung sorgfältig behandelt. Eine Haftung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen ist ausgeschlossen.

Stand: 05.07.2022

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