Beginn der Antragsfrist für die Bewerbung der Förderung
für 2025 ab 01.07.2024 bis zum 01.Oktober 2024
Thüringer Stipendium für hochbegabte Kinder und Jugendliche im Bereich Musik
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen fördert im Jahr 2025 besonders hochbegabte Kinder und Jugendliche im Bereich Musik.
Bewerbungsvoraussetzungen für ein Förderstipendium:
- (erster) Wohnsitz in Thüringen
- Höchstalter 18 Jahre, höchstens jedoch bis zur Aufnahme eines Musikstudiums
- herausragende Wettbewerbserfolge (z.B. bei „Jugend musiziert“)
Die Bewerbung muss Angaben zum Antragsteller:in und eine detaillierte Ausbildungs- und Werdegangsbeschreibung enthalten. Der Bewerbung ist zudem eine Befürwortung der Lehrer:innen beizufügen. Die Antragsteller:in soll mitteilen, ob für den beantragten Förderzeitraum ein anderweitiges Stipendium beantragt wurde bzw. erhält. Der Bewerbung sind Abdrucke der aktuellen Wettbewerbserfolge anzuhängen.
Es werden bis zu sechs Stipendien pro Jahr vergeben. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 250,00 Euro. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch eine Jury.
Bewerbungen für das Jahr 2025 können ausschließlich unter Verwendung des Online-Antragsformulars der Homepage vom 01. Juli 2024 bis zum 01. Oktober 2024 eingereicht werden.
Eine Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie zusätzlich auf unserer Website in der „Checkliste für Antragsteller: innen (Stipendien)“.
Hinweise:
- Alle Angaben dienen ausschließlich der Antragsbearbeitung.
- Im Förderungsfall erklären sich die Stipendiat:innen mit der Bekanntgabe ihres Namens durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einverstanden. Die von der Kulturstiftung geplanten Veröffentlichungsorte werden den Stipendiaten:innen schriftlich durch die Kulturstiftung mitgeteilt in Form einer datenschutzrechtlich konformen Einwilligungserklärung.
- Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis.
- Es besteht kein Anspruch auf die Stellung einer Arbeitsunterkunft.
- Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung des Werkes durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
- Rücksendungen eingereichter Unterlagen erfolgen nur gegen die Mitsendung eines frankierten und beschrifteten Umschlags bzw. Kartons.
Eingereichte Materialien werden von der Stiftung sorgfältig behandelt. Eine Haftung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen ist ausgeschlossen.
Stand: 25.03.2024