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Förderung der zeitgenössischen Kunst profiliert künftig die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Zur Neuausrichtung der Förderungen im Bereich der Zeitgenössischen Kultur und Profilierung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen erklärt der Minister für Kultur, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff:

Zehn Jahre nach Gründung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen hat der Stiftungsrat auf meinen Vorschlag entschieden, die Stiftung inhaltlich neu und zukunftsfähig aufzustellen. 

Die Kulturstiftung wird ab 2019 zusätzlich zu ihren gegenwärtigen Aufgaben die bisher von der Kulturabteilung der Staatskanzlei wahrgenommene Förderung der zeitgenössischen Kunst und Kultur betreuen. Dies umfasst Projekte und Stipendien der Sparten Bildende Kunst, Literatur und zeitgenössische Musik sowie der Tanz. 

Durch diese Übertragung von Fördermitteln wird die Kulturstiftung nicht nur künstlerisch stärker profiliert, sondern es werden zusätzlich Verwaltungsabläufe gestrafft. Von der Profilierung der Stiftung erwarte ich eine noch bessere Wahrnehmbarkeit der zeitgenössischen Kunst und Kultur Thüringens im Bundesgebiet. 
Die Förderanträge können bei der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen bis zum 15. Oktober 2018 für Projekte im Jahr 2019 über die Website der Stiftung www.kulturstiftung-thueringen.de gestellt werden. Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Förderung sind der auf der Homepage veröffentlichten Förderrichtlinie zu entnehmen.
Hintergrundinformationen:
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts und wurde 2005 durch Gesetz errichtet. Seitdem obliegt ihr die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur, insbesondere die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur der in Thüringen lebenden Künstlerinnen und Künstler durch Stipendien und originäre Projekte von hohem künstlerischem Rang.

Nicht berührt von der Veränderung der Förderbereiche sind die Programme „Kulturelle Leitungskräfte“ und „Fachkräfte im jugendkulturellen Bereich“, die Geschäftsstellenförderung, die Soziokultur sowie die Musikschulförderung: hier verbleibt es bei der Zuständigkeit der Kulturabteilung. Projektträger der freien Theaterszene können weiterhin Anträge sowohl bei der Kulturabteilung als auch der Stiftung stellen.

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