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Jahresstipendium im Bereich Musik

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich ein Jahresstipendium im Bereich Musik an professionell arbeitende Musiker:innen und Komponist:innen aller Genres der zeitgenössischen Musik, in Anerkennung ihrer künstlerischen Arbeit, zur Erarbeitung neuer Ideen und/oder die experimentelle Entwicklung neuer Formate.

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt für ein besonders herausragendes, freies künstlerisches Vorhaben (keine Auftragsarbeiten), das sich durch außergewöhnliche Qualität und Eigenständigkeit auszeichnet. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes neues Arbeitsvorhaben im Bereich Musik. Das Stipendium richtet sich an professionell arbeitende Künstler:innen, die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben oder deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.

Das Jahresstipendium wird jeweils für ein Jahr gewährt und ist mit 12.000 Euro dotiert. Es kann für eine Person nur einmalig vergeben werden.

Ein Stipendium wird jeweils für eine Person gewährt. Pro Person kann für das gleiche Förderjahr nur ein Stipendium bei der Kulturstiftung beantragt und gewährt werden. Bei Ablehnung einer Bewerbung erfolgt keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren für ein Arbeitsstipendium.

Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn

  • für dasselbe Vorhaben ein anderes Stipendium zeitlich vor dem Stipendium der Kulturstiftung Thüringen gewährt wurde,
  • im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch genommen wird,
  • das zuletzt berufsqualifizierende Studium oder eine berufsqualifizierende Ausbildung weniger als 12 Monate zum Beginn des Bewilligungszeitraumes 01.01. zurückliegt,
  • der/die Bewerber:in zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Hochschule immatrikuliert ist oder das Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung erbracht wird.

Für die Bewerbung erforderlich sind:

  • Kurzvorstellung des Bewerbers, max. 500 Zeichen
  • Kurzvorstellung des Vorhabens, max. 500 Zeichen
  • Beschreibung des Vorhabens, max. 3600 Zeichen
  • Tabellarischer Lebenslauf Angaben zum Studium bzw. zur Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Veröffentlichungen, Gastspiele, Festivalteilnahmen), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten
  • Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken und ggf. Verlinkungen zu Arbeitsproben, als PDF, max. 10 DIN-A-4-Seiten möglichst im Querformat
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, der aktuellen Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung). Bei Bewerber:innen mit Wohnort außerhalb Thüringens: Darstellung des besonderen Thüringenbezuges des Vorhabens (max. 1 Normseite)
  • Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden).

    Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.

    Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter "Häufige Fragen".

    Die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur vom 15.11.2021 ist zu beachten.

    Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Anträge zur Stipendienförderung sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.

    Hinweise zum Datenschutz: Die Antragsteller:innen erklären sich mit der Antragstellung einverstanden, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens die erforderlichen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Anschrift u. a.) und die erforderlichen Angaben zum künstlerischen Vorhaben erfasst und an die Betreiber des Online-Portals (Optimy) und an die am Auswahlverfahren Beteiligten weitergegeben werden können. Mit Bewilligung erklärt sich der/die Stipendiatin mit der Bekanntgabe des Namens und Projekttitels durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einverstanden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Werkes durch die Kulturstiftung Thüringen besteht nicht. Die Bestimmungen des geltenden Landesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und des übrigen geltenden Datenschutzrechts sind für alle an der Abwicklung des Verfahrens beteiligten Personen und Stellen verbindlich. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

    Stand: 18.06.2026