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Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Stipendium.

Die hier aufgeführten häufigen Fragen sind in allen Phasen eines Antrags relevant: von der Beantragung bis zur späteren Abrechnung der Mittel. Es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsverbindliches Dokument, vielmehr um eine Hilfestellung für die Antragstellenden – die jeweilige Betrachtung des Einzelfalles können diese Erläuterungen nicht ersetzen.

Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Kulturstiftung Thüringen.

Was ist ein Stipendium?

Die Vergabe von Stipendien ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von freischaffender Künstler:innen. Neben der ideellen Förderung, die mit der Auszeichnung als Stipendiat:in einhergeht, erweitern Stipendien, den finanziellen Spielraum der/des Künstlers:in und fördern so die Weiterentwicklung ihres künstlerischen Potentials.

Was wird gefördert?

Mit einem Stipendium fördert die Kulturstiftung Thüringen hervorragende künstlerische Einzelleistungen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst (Tanz/Theater), Literatur, Medienkunst und Bewegtbild (vormals Film/Video) und Musik. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes, neues Arbeitsvorhaben.

Ein Stipendium kann für einen Zeitraum zwischen einem und maximal zwölf Monaten beantragt werden. Die Höhe des Stipendiums beträgt pro Monat 1.000 Euro.

Neben allgemeinen Arbeitsstipendien reicht die Kulturstiftung Thüringen einjährige Landesstipendien aus: Das Thüringer Literaturstipendium Harald Gerlach ist mit 12.000 Euro dotiert. Die gemeinsam mit der SV SparkassenVersicherung jährlich an zwei Künstler:innen vergebenen Thüringer Landesstipendien für Bildendem Kunst sind mit 10.000 Euro dotiert. Die Arbeitsergebnisse werden im Folgejahr in einer Ausstellung und einem Katalog publiziert.

Musikalisch hochbegabte Kinder- und Jugendliche können sich auf ein Förderstipendium in Höhe von 250 Euro pro Monat bewerben.

Wer kann ein Stipendium beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstler:innen, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben oder deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.
Künstlergruppen oder Zusammenschlüsse mehrerer Personen können keinen Stipendienantrag stellen, sondern einen Antrag auf Projektförderung.

Bei den Förderstipendien für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche wird der Antrag über eine erziehungsberechtige Person gestellt.

Dürfen sich Studierende für ein Stipendium bewerben?

Studierende sind nicht grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen. Nicht gefördert wird allerdings die Anfertigung von (Abschluss-)Arbeiten, die im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums oder im Rahmen einer weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung erbracht werden müssen.

Für die Thüringer Landesstipendien Bildende Kunst und das Thüringer Literaturstipendium Harald Gerlach ist eine abgeschlossene Berufsausbildung/ Studium zum Zeitpunkt der Antragstellung vorzuweisen. Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung/ Antritt des Stipendiums an einer Hochschule immatrikuliert sind oder sich in Ausbildung befinden, sind für Landesstipendien nicht antragsberechtigt.

Kann man sich gleichzeitig für mehrere Stipendien bewerben?

Pro Jahr und Person kann nur ein Stipendienantrag pro Sparte bei der Kulturstiftung Thüringen eingereicht werden. Es ist nicht möglich, dasselbe Vorhaben in mehreren Sparten einzureichen.

Sollten Sie sich mit demselben Vorhaben bei einer anderen Förderinstitution auf ein Stipendium beworben haben, ist dies im Antrag anzugeben. Eine Förderung von mehreren Intuitionen für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen. Eine Förderung von mehreren Institutionen für unterschiedliche Vorhaben kann zeitlich nacheinander erfolgen.

Mein Vorhaben ist Sparten übergreifend. Wie gehe ich bei der Bewerbung vor?

Es gibt keine Möglichkeit ein Stipendienantrag spartenübergreifend zu stellen. Grundsätzlich ist der Antrag in der Sparte zu stellen, in der Ihr künstlerische Schwerpunkt liegt.

Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Eine Bewerbung ist ausschließlich digital über das Online-Portal der Kulturstiftung zwischen dem 1. Juli und 1. Oktober für das Folgejahr möglich. Um über den Antragsbeginn und Beratungsangebote zur Antragstellung informiert zu werden, empfehlen wir, unseren Newsletter zu abonnieren.

Welche Kriterien gelten bei der Vergabe?

Kriterien für die Förderung sind insbesondere die Aussagekraft des eingereichten Arbeitsvorhabens sowie die hohe künstlerische Qualität der vorgelegten Arbeitsproben. Stipendien werden ausschließlich personenbezogen vergeben.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über ein Online-Portal und in deutscher Sprache. Der Antrag muss spätestens am Tag des Antragsschlusses bis 23:59 Uhr übermittelt werden. In diesem Formular werden alle relevanten Angaben abgefragt.

Es lohnt sich, sich bereits frühzeitig ab 1. Juli mit dem Online-Portal vertraut zu machen und den Antrag stufenweise zu bearbeiten. Nur so können wir Sie bei der Antragstellung bestmöglich unterstützen.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bewerbung?

Im Antrag werden verschiedene Angaben benötigt:

  • Personenbezogene Daten
  • Angaben zum Vorhaben inkl. kurzer Beschreibung (Abstract)
  • Pointierte Projektbeschreibung (max. 2 Normseiten)

Folgende Anlagen müssen über das Online-Portal hochgeladen werden:

  • Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium und Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Ausstellungen, Publikationen, Sammlungen, Gastspiele, Festivalteilnahmen; bei Autor:innen Bibliografie mit Verlagsangabe), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten
  • Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken, als PDF, max. 10 DIN-A-4-Seiten im Querformat, bei Literatur Textprobe des geplanten Vorhabens als PDF, max. 10 Normseiten
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, aktuelle Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung mit Gültigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden)

Nur Bewerbungen, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen und den oben beschriebenen Umfang nicht überschreiten, werden der Jury und dem Kuratorium vorgelegt.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Die Gewährung eines Stipendiums ist an die Bedingung gekoppelt, dass von einer anderen Institution während des Stipendienzeitraums keine analoge Förderung gewährt wird. Die Weitergabe des Stipendiums an Dritte ist ausgeschlossen.

Darf ich mich mit einem Stipendium im Ausland aufhalten?

Es ist möglich, sich im Rahmen des Stipendiums zur Bearbeitung des beantragten Vorhabens im Ausland aufzuhalten. Es besteht keine Residenzpflicht in Thüringen.

Wer entscheidet über die Förderung?

Über die Anträge beraten spartenspezifische Fachjurys, die aus Mitgliedern des Kuratoriums der Kulturstiftung Thüringen und sachkundigen Personen bestehen. Das Kuratorium spricht anschließend dem Vorstand der Kulturstiftung ihre Empfehlungen aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand die Förderentscheidungen. Angestrebt ist, diese Information den Antragstellenden Ende Dezember zu übermitteln.

Wie geht es im Fall der Förderung weiter?

Spricht der Vorstand der Kulturstiftung sich für eine Förderung in Form eines Stipendiums aus, wird der/die Antragsteller:in gebeten, den gewünschten Stipendienzeitraum zu nennen. Auf Basis dieser Information kann die Kulturstiftung den Zuwendungsbescheid ausstellen. Erst mit dem Zuwendungsbescheid ist die Gewährung des Stipendiums rechtswirksam. Der Bewilligungsbescheid umfasst alle Festlegungen zur bewilligten Förderung. Bitte lesen Sie dieses Schreiben sorgfältig.

Die Stipendien werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung verliehen. Über diesen Termin werden die Stipendiat:innen rechtzeitig informiert.

Wie wird das Stipendium ausgezahlt?

Das Stipendium kann regulär frühestens einen Monat nach Zugang des Bewilligungsbescheids und Mitteilung Ihrer Bankverbindung ausgezahlt werden. Wenn die erste Auszahlung früher erfolgen soll, muss eine Rechtsbehelfsverzichtserklärung zugesandt werden. Ein Stipendium wird innerhalb des Stipendienzeitraums in monatlichen Raten ausgezahlt.

Was muss während der Förderung beachtet werden?

Sie sind verpflichtet Änderungen inhaltlicher oder zeitlicher Art mitzuteilen. Sollten Sie im Bewilligungszeitraum Ihres Stipendiums für dasselbe Vorhaben andere Förderungen erhalten, sind diese der Kulturstiftung umgehend mitzuteilen.

Die Kulturstiftung bietet an, Termine und Ankündigungen im Zusammenhang mit dem Stipendium im Newsletter anzukündigen oder in Sozialen Netzwerken darauf hinzuweisen. Stipendiat:innen sollten dazu im Vorfeld der Veranstaltung per E-Mail-Kontakt aufnehmen.

Wie muss ich auf die Förderung hinweisen?

Bei allen Ankündigungen oder bei der Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen aus dem Stipendium, ob online, in Sozialen Medien oder auf Drucksachen wie Plakaten oder Flyer sowie in der Presse ist auf die Förderung der Kulturstiftung hinzuweisen. Entweder mit dem Schriftzug „Entstanden im Rahmen eines Stipendiums durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen“ oder durch Abbilden des Logos. Das Logo können Sie im Download-Bereich herunterladen. Die Verwendung des Logos regelt das Thüringer Markenhandbuch. Vor Produktion des Werbemittels bzw. der Publikation prüfen wir die korrekte Verwendung des Logos.

Die Kulturstiftung bietet an, Termine und Ankündigungen im Zusammenhang mit dem Stipendium im Newsletter anzukündigen oder in Sozialen Netzwerken darauf hinzuweisen. Stipendiaten sollten dazu im Vorfeld der Veranstaltung per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. aufnehmen.

Gibt es die Möglichkeit, die Arbeitsergebnisse im Rahmen von Veranstaltungen der Kulturstiftung zu präsentieren?

Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichungen von Stipendienergebnissen bei Veranstaltungen der Kulturstiftung Thüringen.

Was ist nach dem Stipendium zu tun?

Mit Beendigung des Stipendiums ist über das Online-Portal ein Nachweis abzugeben. Die Abgabefrist wird Ihnen im Zuwendungsbescheid mitgeteilt.

Der Nachweis besteht aus eine ausführlichen Sachbericht über die Arbeit an dem geförderten Vorhaben. Darin sollte u. a. auf folgende Punkte eingegangen werden: Welche Ziele und Erwartungen haben Sie mit dem Stipendium verbunden und wie verlief die Umsetzung Ihres Arbeitsvorhabens? Inwiefern haben sich Ihre künstlerischen Positionen weiterentwickelt und welche Perspektiven sehen Sie für die entstandenen Arbeiten? Im Rahmen des Stipendiums entstandene Arbeitsergebnisse (z. B. Drehbücher, Filme, Publikationen, ggf. in Auszügen) sind dem Sachbericht digital beizufügen. 

Nach Erscheinen einer Publikation, die im Zusammenhang mit dem Stipendium entstanden ist, ist ein Belegexemplar im Original per Post abzugeben. Dies gilt zeitlich auch nach Ablauf des Stipendienzeitraums.

Was ist für die Steuererklärung zu beachten?

Gemäß § 3 Nr. 11 und 44 Einkommenssteuergesetz sind Stipendien, die unmittelbar aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der künstlerischen Fortbildung gewährt werden und den für die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag nicht übersteigen sowie die/ den Empfänger:in zu keiner bestimmten künstlerischen Gegenleistung oder zu einer Arbeitnehmertätigkeit verpflichten, steuerfrei. Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit gemäß o. g. Rechtsgrundlage sind unseres Erachtens gegeben. Wir empfehlen dennoch im Einzelfall Ihre:n Steuerberater:in zu konsultieren.