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Gerne möchte ich mich sehr herzlich für die tatkräftige Mitwirkung bei der Entwicklung dieses Sonderprogramms bedanken. Allen voran Dr. Jens Kirsten und Christoph Schmitz-Scholemann für das beharrliche Verfolgen der Idee von Sonderstipendien für Künstler*innen in existenziellen Nöten durch die Pandemie und Prof. Kai Uwe Schierz für den regen Gedankenaustausch.

Ute Edda Hammer                                                      

Sonderstipendienprogramm "Resilienzen" für Künstlerinnen und Künstler in Thüringen

Zum 1. Juni 2020 ist ein neues Stipendien-Programm unter dem Titel Resilienzen“ für thüringische Künstlerinnen und Künstler mit großer Unterstützung von Thüringens Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff und Staatssekretärin Tina Beer aus der Taufe gehoben worden.

Das Programm der Kulturstiftung des Freistaates Thüringen richtet sich an freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Thüringen und schreibt Stipendien in Höhe von je 3.000 Euro aus. Mit dieser Ausschreibung möchte die Kulturstiftung Schaffende, für welche die Pandemie-Maßnahmen existenzbedrohende ökonomische Folgen haben, ermutigen, sich in ihrer künstlerischen Arbeit mit der gegenwärtigen Verfasstheit der Gesellschaft auseinanderzusetzen.

Der Begriff Resilienz kommt aus der Psychologie und ist hier metaphorisch gemeint. Resilienz beschreibt die psychische Fähigkeit von Menschen, in herausfordernden Lebenssituationen und Krisen Widerstandskräfte zu entwickeln, um sie überstehen zu können.

Der Titel „Resilienzen“ meint im erweiterten Sinn eine Form von Widerstand. Er ist bewusst im Plural gehalten, da wir Widerstandskräfte in unterschiedlicher Gestalt entwickeln können. Auch eine Gesellschaft kann kulturelle Formen von Resilienz entwickeln, indem sie auf Störungen reagiert, diese verkraftet und sogar zum Anlass für Entwicklungen werden lässt.

Wer?
Stipendien können freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler erhalten, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Thüringen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Die freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler sollen in einem der Bereiche Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur oder einer vergleichbaren Sparte tätig sein. Die künstlerische Tätigkeit muss haupterwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden.

Für den Förderzeitraum darf weder von der Kulturstiftung noch von anderen Institutionen Stipendienförderungen oder weitere Förderungen in Anspruch genommen werden.

Was?
Das Stipendium ist offen für unterschiedliche Ideen und Formate. Dabei können auch die sich in der Krise entwickelnden alternative Kommunikations- und Interaktionstechniken aufgegriffen werden sowie die Restrukturierung schöpferischer Arbeitsprozesse oder die Erprobung digitaler, webbasierter Vermittlungsformen umgesetzt werden.

Die Künstlerinnen und Künstler sind als Seismographen unserer Gesellschaft aufgerufen, die Veränderung unserer Gesellschaft durch die Corona-Pandemie in einem künstlerischen Werk zu reflektieren, soziale und gesellschaftliche Brüche und Verwerfungen zu untersuchen und mit ihrer Stimme einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu geben.

Wie?
Stipendien können ab dem 1. Juni 2020 bei der Kulturstiftung beantragt werden. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular, das vollständig ausgefüllt werden muss. Zudem müssen am Ende des Online-Formulars unter Anhänge folgende Anlagen als PDF-Datei hochgeladen werden:

  • Ein Konzept des Werks zum Thema „Resilienzen“ sowie die zeitliche Dauer (max. 1 Seite)
  • Eine Ausweiskopie (Vor- und Rückseite)
  • Die künstlerische Vita
  • Die persönliche Corona-bedingte finanzielle Notlage 

Zum Verfahren
Die Entscheidung über einen Antrag obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung. Hierzu werden Fachjurys für die jeweilige Sparte einberufen. Alle Antragsteller werden über eine Zu- bzw. Absage schriftlich informiert. Im Falle einer Bewilligung, erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid zzgl. einer Rechtsbehelfsverzichtserklärung sowie einer Zahlungsaufforderung. Beide Dokumente sind der Kulturstiftung ausgefüllt zurückzusenden. Sobald sie vorliegen, werden die Stipendien als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Dauer von 3 Monaten gewährt und sind mit insgesamt maximal 3.000 Euro dotiert.

Einen Monat nach Abschluss des Vorhabens ist durch den Zuwendungsempfänger ein Sachbericht (1-2 Seiten) als Verwendungsnachweis bei der Kulturstiftung einzureichen.

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen stellt alle Stipendiatinnen und Stipendiaten und deren Projekte auf der Website vor. Nach erfolgter Arbeit ist die Vorstellung der Ergebnisse in einem noch näher zu bestimmenden Format beabsichtigt wie zum Beispiel einer Ausstellung mit Veranstaltung zur Vorstellung aller Werke.

Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass für den Förderzeitraum von der Kulturstiftung oder anderen Institutionen keine analogen Stipendienförderungen oder weitere Förderungen gewährt werden.

Zuwendungszweck
Die Zuwendung ist ein Stipendium zur Unterstützung Ihrer künstlerischen Arbeit. Es dient der Finanzierung, Realisierung und Publikation des Projekts „Resilienzen“.

Voraussetzung:

existenziell schwierige Situation durch Corona

Stipendium:

3.000 Euro

Online-Antrag auf der Website:

ab 1.6.2020

Abgabedatum der Anträge:

1.7.2020

Entscheidung:

1.8.2020

Thema:

"Resilienzen"

Erstellung eines Werkes:

ab Erhalt des Stipendiums drei Monate

Ziel:

Ausstellung mit Veranstaltung aller Stipendiaten

Ansprechpartnerin:

Carolin Stelley 
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+49 (0) 361 302540-13